Kindeswohlgefährdung

Zu Wohle unserer Kinder…

…eine gemeintschaftliche Aufgabe

Ihre Kinder haben ein Recht auf die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse. Damit sie sich gesund entwickeln können, benötigen sie ein sicheres, ihren Bedürfnissen gerecht werdendes Umfeld. Dazu gehören neben gesunder Ernährung, Bewegung, Pflege und Schutz auch eine sichere Bindung, Kommunikation und Förderung. Wenn  diese  Grundbedürfnisse  gar  nicht  oder  nicht  ausreichend  erfüllt  werden,  leiden  Kinder  still  oder  offen  unter  dieser  Situation. Daher ist es wichtig, Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und entsprechend zu handeln.


Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindes-entwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Wie entsteht Kindeswohlgefährdung?

Kindeswohlgefährdung kann verursacht werden durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassungen der Sorgeberechtigten oder aber auch durch das Verhalten Dritter. Sie kann geschehen durch einen Sorgerechtsmissbrauch, durch bewusstes, gezieltes Handeln oder unverschuldetes Versagen.

Was ist unter dem Schutzauftrag der Kitas gegenüber Kindern nach dem Achten Sozialgesetzbuch zu verstehen?

Der Träger Diversity Mariendorfer Sterne und das pädagogische Fachpersonal
der Kita StarKids haben dafür Sorge zu tragen, dass:

  • die Rechte der Kinder gewahrt werden,
  • Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten in Einrichtungen geschützt werden,
  • Kinder Schutz erfahren bei Kindeswohlgefährdung in Familie und Umfeld,
  • geeignete Verfahren der Beteiligung von Kindern, entwickelt und angewendet werden,
  • es für Kinder Möglichkeiten zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten gibt,
  • Verfahren zum Schutz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung entwickelt und angewendet werden.

Was beinhaltet das trägereigene Kinderschutzkonzept

der Diversity Mariendorfer Sterne gGmbH?

Es beinhaltet Maßnahmen der Prävention, d.h. was vorbeugend zu tun ist, aber auch Maßnahmen der Intervention, d.h. was zu tun ist und welche Verfahren anzuwenden sind, wenn es einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt.

Dabei sind immer beide Lebensbereiche der Kinder gemeint:

  • der Schutz innerhalb der Kita
  • der Schutz bei möglicher Gefährdung durch Familie und/oder Umfeld

Um das Kinderschutzkonzept einzusehen, klicken Sie bitte hier: [Langversion des Kinderschutzkonzeptes anfügen]

Welche Schritte müssen eingeleitet werden
bei berechtigtem Verdacht 
auf Kindeswohlgefährdung?

Bei Anzeichen, die das Kindeswohl beeinträchtigen könnten, sollten und müssen sich ErzieherInnen frühzeitig im Team beraten und erfahrene Kollegen*innen hinzuziehen. Bei einem berechtigten Verdacht können Sie eine Kindeswohlgefährdung direkt beim zuständigen Jugendamt melden. Liegen tatsächlich Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, ist das zuständige Jugendamt gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) dazu verpflichtet, aktiv zu werden. Bei einem Verdacht auf (innerinstitutionelle) Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter*innen, kann es sein, dass zur Sicherstellung des Schutzes der Kinder umgehend arbeitsrechtliche Maßnahmen ausgesprochen werden.


Kinderschutz geht uns alle an…

…daher handeln und nicht wegsehen!

Im Folgenden werden wichtige Kontaktmöglichkeiten
zum Kinderschutz der Region aufgeführt:

  • Berliner Krisendienst Tel.: (030) 3 90 63 60
  • Berliner Hotline Kinderschutz: (030) 61 00 66
  • Kindernotdienst: 61 00 61
  • Kinderschutzzentrum Berlin e.V.
  • Im Festnetz Berlin unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 1 11 04 44.
  • Aus Mobilfunk- und anderen Ortsnetzen unter (030) 6 83 91 10
  • Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Berlin e.V. Tel.: (030) 45 80 29 31

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Berliner Senats:
jugend/familie-und-kinder/kinderschutz