…eine gemeintschaftliche Aufgabe
Ihre Kinder haben ein Recht auf die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse. Damit sie sich gesund entwickeln können, benötigen sie ein sicheres, ihren Bedürfnissen gerecht werdendes Umfeld. Dazu gehören neben gesunder Ernährung, Bewegung, Pflege und Schutz auch eine sichere Bindung, Kommunikation und Förderung. Wenn diese Grundbedürfnisse gar nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden, leiden Kinder still oder offen unter dieser Situation. Daher ist es wichtig, Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und entsprechend zu handeln.
Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindes-entwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Wie entsteht Kindeswohlgefährdung?
Kindeswohlgefährdung kann verursacht werden durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassungen der Sorgeberechtigten oder aber auch durch das Verhalten Dritter. Sie kann geschehen durch einen Sorgerechtsmissbrauch, durch bewusstes, gezieltes Handeln oder unverschuldetes Versagen.
Was ist unter dem Schutzauftrag der Kitas gegenüber Kindern nach dem Achten Sozialgesetzbuch zu verstehen?
Der Träger Diversity Mariendorfer Sterne und das pädagogische Fachpersonal
der Kita StarKids haben dafür Sorge zu tragen, dass:
Was beinhaltet das trägereigene Kinderschutzkonzept
der Diversity Mariendorfer Sterne gGmbH?
Es beinhaltet Maßnahmen der Prävention, d.h. was vorbeugend zu tun ist, aber auch Maßnahmen der Intervention, d.h. was zu tun ist und welche Verfahren anzuwenden sind, wenn es einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt.
Dabei sind immer beide Lebensbereiche der Kinder gemeint:
Um das Kinderschutzkonzept einzusehen, klicken Sie bitte hier: [Langversion des Kinderschutzkonzeptes anfügen]
Welche Schritte müssen eingeleitet werden
bei berechtigtem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Bei Anzeichen, die das Kindeswohl beeinträchtigen könnten, sollten und müssen sich ErzieherInnen frühzeitig im Team beraten und erfahrene Kollegen*innen hinzuziehen. Bei einem berechtigten Verdacht können Sie eine Kindeswohlgefährdung direkt beim zuständigen Jugendamt melden. Liegen tatsächlich Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, ist das zuständige Jugendamt gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) dazu verpflichtet, aktiv zu werden. Bei einem Verdacht auf (innerinstitutionelle) Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter*innen, kann es sein, dass zur Sicherstellung des Schutzes der Kinder umgehend arbeitsrechtliche Maßnahmen ausgesprochen werden.
…daher handeln und nicht wegsehen!
Im Folgenden werden wichtige Kontaktmöglichkeiten
zum Kinderschutz der Region aufgeführt:
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Berliner Senats:
jugend/familie-und-kinder/kinderschutz